Arbeitsrecht
Arbeit und Recht – zwei die zusammengehören
Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären und befrieden lassen.
Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein besonderer Tätigkeitschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.
Das Arbeitsrecht zeichnet sich insofern durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Mandanten mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte allein oft nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
Aus Sicht des Arbeitgebers besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme lösen zu lassen. Dazu gehört oft der Wunsch, für langjährige Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die für beide Seiten eine sog. Win-Win-Situation herstellt. Das heißt, es gibt die unterschiedlichen Interessen – ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten – zu eruieren. In der Folge müssen diese mit den rechtlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um ein tragfähiges Ergebnis zu finden und diese ggf. auch durchzusetzen.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:
- Kündigungsschutz
- Kündigungsfristen
- Arbeitszeugnis
- Abfindungen
- Abmahnungen
- Schadenersatz
- Überstunden
- Lohn und Gehalt
Mietrecht – Beratung hilft Streit vermeiden
Die Miete, insbesondere von Wohnraum und Geschäftsräumen, bietet immer wieder Anlass für sehr viele Streitigkeiten, die in der Regel besser und schneller geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt beraten lassen. Dann können Sie sicher sein, dass Sie sich richtig verhalten.
Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen hinsichtlich eines bestehenden Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
So ist es für den Mieter beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist, eine Miete zu kürzen.
Eine andere häufig gestellte Frage betrifft die Möglichkeit, vor Ablauf einer Kündigungsfrist auszuziehen, wenn ein Nachmieter gestellt wird. Oder: welche Rechte leiten sich aus dem Mietvertrag her? Wurden die Nebenkosten bzw. Betriebskosten korrekt abgerechnet?
Der Vermieter andererseits hat naturgemäß größtes Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung, wie auch wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat und welche zurückgelassenen Mängel durchsetzbar sind.
Oder: war der Mieter berechtigt, seine Miete zu kürzen? Darüber hinaus ist es häufig mit Problemen verbunden, Mieterhöhungen durchzusetzen, wenn wichtige Voraussetzungen übersehen werden.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung von befristeten und unbefristeten Pacht- und Mietverträgen, sowie die Vertretung in sämtlichen Rechtstreitigkeiten – gerichtlichen oder außergerichtlichen.
Wichtige Themen rund ums Mietverhältnis:
- Mietvertrag – Gestaltung und Beratung
- Mieterhöhung – Mängel der Mietsache
- Nebenkostenabrechnung/Betriebskosten
- Kündigung – Nachmieter
- Kaution – Schönheitsreparaturen
Strafrecht
Den Anwalt konsultieren bevor es zu spät ist.
Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation.
Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten, wie auch für dessen Angehörige – insbesondere dann, wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.
Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen.
Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten.
Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.
Wenn Sie rechtzeitig einen auf Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden – oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen.
Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.
Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:
Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.
Wir unterstützen Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:
- Strafsachen und Kapitalverbrechen
- Jugendstrafsachen
- Betäubungsmittelstrafsachen
- Sexualstrafsachen
- Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
- Rechtsmittelverfahren in Strafsachen
Verkehrsrecht – oft eine brisante Angelegenheit
Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung.
Häufige Fragestellungen, die einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid, z.B. aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt.
Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern.
Fordern Sie Ihr gutes Recht ein.
Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des sog. Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten.
Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interessen klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe.
Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten.
Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung entsprechend der Haftung ihres Versicherten zu bezahlen hat, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt, als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen.
Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren – um nur einige zu nennen.
Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen, sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Schadensersatzforderungen
- Forderung aus Versicherungsverträgen
- Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten
- Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße
- Alkoholfahrten und Unfallflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Körperverletzung
- Wiedererlangung der Fahrerlaubnis